Fotografieren & Filmen
In der Dauerausstellung darf nur für private Zwecke und ohne Blitz oder Stativ fotografiert werden. In den Sonderausstellungen ist das Fotografieren grundsätzlich nicht erlaubt. Für kommerzielle und redaktionelle Aufnahmen erhalten Sie auf Anfrage eine Drehgenehmigung.
Drohnenaufnahmen unserer Einrichtungen und Liegenschaften
Um Gäste und Tierwelt an den durch uns verwalteten Liegenschaften nicht zu stören oder zu gefährden, ist ein Überfliegen unserer Liegenschaften mit unbemannten Flugobjekten grundsätzlich verboten.
Ausnahmen bilden öffentliches Interesse, wissenschaftliche Zwecke oder aktuelle Presse-Berichterstattung.
Eine notwendige Genehmigung kann unter presse(at)gdke.rlp.de beantragt werden.